Auch Kinder ohne Aufenthaltstitel sollen zur Schule gehen dürfen
Ich unterstütze die Forderung der Integrationsbeauftragten Maria Böhmer ausdrücklich. Das, was man in der Politiker- und Erwachsenenwelt so mit "Kindeswohl" bezeichnet, wenn man sozusagen erreichen will, dass es einem Kind gut ergeht, ist nur gewahrt, wenn einem Kind oder Jugendlichen seine Rechte zugestanden werden und ihn oder sie auf ein selbstbestimmtes Leben vorbereitet.
Das Menschenrecht auf Bildung besagt doch eindeutig, dass ein Kind zur Schule gehen dürfen muss - damit es lernt, zu lesen, zu schreiben und ein selbstständiges, selbstbestimmtes Leben zu führen.
Das Recht auf Bildung, das ja grundsätzlich jedem Kind zusteht und zustehen muss, da pflichte ich Frau Böhmer voll bei, darf nicht durch andere Regelungen praktisch außer Kraft gesetzt werden. Dass Schulen eine Meldepflicht von Schülern haben, wenn ihre Eltern einen ungeklärten Aufenthaltsstatus haben, ist eigentlich unglaublich. Ob und welche Papiere Eltern eines Kindes haben, damit haben die Schule und ihr Bildungsauftrag doch eigentlich gar nichts zu tun.
Kindern und Jugendlichen wird doch die wichtigste Chance genommen, ein normales Leben zu führen, wenn sie nicht zur Schule gehen können. Wenn es an anderen Stellen um Bildung geht, fordern doch schließlich auch alle Politiker diese. Neben der mangelnden Chance auf Bildung kann ein Kind keine sozialen Kontakte aufbauen und muss in ständiger Angst leben, wenn der ungeregelte Aufenthaltsstatus seiner Eltern bewirken könnte, dass die Familie nach dem Schulbesuch eines Kindes negative rechtliche Konsequenzen zu befürchten hat. Das bisher geltende Recht verhindert Integration und ist sowieso unsozial.
Eine Schulpflicht in den meisten Bundesländern einzuführen und diese dann faktisch für einige Kinder außer Kraft zu setzen ist widersprüchlich und das Gegenteil von integrativ.
-Caroline Peters

